Maschinen der Veranstaltungstechnik nach DIN EN 17206
Was sind eigentlich Maschinen der Veranstaltungstechnik oder maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik und wie hängen all die Vorschriften und Regelwerke zusammen?
In vielen Fällen haben Maschinen der Veranstaltungstechnik das Thema "Lasten über Personen" gemeinsam - aber auch die teilweise szenische Bewegung von Dekorationen, Darstellern und Technikern.
Für
die Hersteller aber auch jene die solche Anlagen in Verkehr bringen
bzw. am Markt bereitstellen bedeutet das, zu differenzieren was denn der
bestimmungsgemäße Gebrauch der Maschine ist und dabei auch die
sinnvollerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen.
Dies geschieht auf Grundlage der EU Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und nun der EN 17206 für Maschinen der Veranstaltungstechnik.
Für die Betreiber, deren Mitarbeiter in den meisten Fällen über einen Unfallversicherungsträger unter dem Dach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) versichert sind, ist aber die DGUV Vorschrift 17/18 von Relevanz, die unter anderem die Verwendung von Maschinen der Veranstaltungstechnik nach EN 17206 aber eben auch deren Prüfungen vorschreibt.
Die Prüfungen für maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik gehen also auch über den Anwendungsbereich der EN 17206 hinaus. Dies gilt beispielsweise für Stative und Traversenlifte nach DIN 56950-3 oder Konfektionierte Rollbildleinwände nach DIN 56950-4 genauso wie Technische Decken nach DIN 56928 und Kamerabewegungssysteme.
Geprüft wird nach dem nun überarbeiteten DGUV Grundsatz 315-390 in dem, neben den unterschiedlichen Prüfungen nun auch wichtige organisatorische Themen rund um die Prüfung erläutert werden.